Rechtsextremer Abgeordneter ruft im Landtag zu Gewalt auf

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20.10.2008

Der rechtsextreme Landtagsabgeordnete Klaus-Jürgen Menzel hatte am vergangenen Freitag offen zu Gewalt aufgerufen. Er dürfte straffrei ausgehen. Warum?

Dem rechtsextremen Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel drohen nach seinem Gewalt-Aufruf am vergangenen Freitag im Parlament keine strafrechtlichen Konsequenzen. Seine Äußerungen "unterliegen nicht der strafrechtlichen Verfolgung", sagte der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schär am Montag der Nachrichtenagentur ddp in Dresden.

Dazu verwies Schär auf den Schutz der sogenannten Indemnität, die Volksvertretern Straffreiheit bei Redebeiträgen im Parlament gewährt. "Ein Abgeordneter kann im Landtag äußern, was er will", sagte Schär. Die Indemnität verhindert, dass Abgeordnete wegen ihrer Äußerungen im Parlament oder in Ausschüssen dienstlich oder gerichtlich verfolgt werden können. Ausgenommen von diesem Schutz sind lediglich beleidigende Äußerungen.

Menzel hatte am Freitag in seiner Rede zum Einsatz von Waffen gegen politische Gegner aufgerufen und war deshalb von den nächsten zehn Parlamentssitzungen ausgeschlossen worden. Der 68-jährige hatte gesagt, "gegen Zionisten, Freimaurer, Kriegstreiber und andere Psychopathen" würden "nur noch Handgranaten" helfen, gegen die Antifa "nur die Panzerfaust".

Volksverhetzung im Parlament?

Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) sprach daraufhin von einer "ungeheuerlichen volksverhetzenden Aussage" und kündigte zugleich an, die Staatsanwaltschaft um eine Prüfung der Äußerung Menzels auf strafrechtliche Relevanz zu bitten. Ein entsprechendes Anliegen sei bislang noch nicht an die Ermittlungsbehörde herangetragen worden, sagte Oberstaatsanwalt Schär am Montag.

Der inzwischen fraktions- und parteilose Menzel war im Herbst 2004 für die rechtsextreme NPD in den Landtag eingezogen. Er war bereits häufiger mit extremen und als wirr empfundenen Äußerungen in Erscheinung getreten. Seine Verurteilung zu einer neunmonatigen Gefängnisstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes war vor kurzem wegen eines Formfehlers aufgehoben worden. Menzels Mitarbeiter hatte vor knapp zwei Jahren versucht, bei laufender Plenarsitzung einen Revolver auf die Besuchertribüne des Landtags zu schmuggeln.
(ddp/ur)
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